Gerichte und Kassenprüfung

Sportgericht (Amtszeit 5 Jahre, letzte Wahl 2019)

Helmut Häusler   Vorsitzender   seit 16.03.2020         vorm. Dr. Wolfgang Dieck 2019-2020
Peter Th. Müller   1. Beisitzer
Gudrun Henke      2. Beisitzerin

Das Sportgericht ist die oberste Instanz des Vereins und seiner Mitglieder in allen sportrechtlichen Angelegenheiten, die nicht
in die Zuständigkeit des Schieds- und Disziplinargerichts des Vereins fallen.

Es ist zuständig für Streitfälle, die sich aus der Anwendung von Ordnungen, Regeln, Richtlinien oder sonstiger Bestimmungen ergeben, die für den Sportbetrieb des Vereins gelten und für die Fälle, die ihm nach der Satzung oder anderen Bestimmungen
des Landesverbandes oder des DBV zur Entscheidung übertragen werden. Seine Anrufung muss innerhalb von 7 Tagen nach
dem beanstandeten Vorfall in schriftlicher Form an den Turnierleiter erfolgen. Die Protestgebühr beträgt im Regelfall 30,00 €.

Das Sportgericht besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Bei allen Verhandlungen sind zwei als sachverständig ausgewiesene Vereinsmitglieder hinzuzuziehen. Diese haben kein Stimmrecht. Die Mitglieder des Sportgerichts werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl des/der Vorsitzenden erfolgt entsprechend der Regelung des § 10.3 b unserer Satzung. Die Beisitzer werden in einem Wahlgang gewählt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen wie Beisitzerämter zu besetzen sind (Wahlstellen). Eine Häufung mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht zulässig. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die mit den höchsten Stimmenzahlen jeweils eine Wahlstelle einnehmen können. Diejenigen Kandidaten, die keine Wahlstelle erhalten, sind dem Rang ihrer Stimmenzahlen nach als Nachrücker für durch Ausscheiden von gewählten Beisitzern frei werdende Wahlstellen gewählt. Bei Stimmengleichheit auf der letzten oder vorletzten Wahlstelle erfolgt eine Stichwahl. Bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Mitglieder des Sportgerichts bleiben bis zur Wahl eines neuen Sportgerichts im Amt.

Schieds- und Disziplinargericht

Der Vorstand übernimmt die Funktion des Schieds- und Disziplinargerichts. Das Schieds- und Disziplinargericht ist die
oberste Instanz des BCTM und seiner Mitglieder in allen Schieds- und Disziplinarsachen. Es ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten im BCTM. Sollte jedoch ein Vorstandsmitglied selbst in die Streitigkeiten involviert sein, so wird er für diese Verhandlung als Richter vom Schieds- und Disziplinargericht ausgeschlossen.

Seine Anrufung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem beanstandeten Vorfall in schriftlicher Form erfolgen.

Gegen die Entscheidungen des Schieds- und Disziplinargerichts kann Berufung mit Ausnahme von § 5.2 der Satzung beim Schieds- und Disziplinargericht des Landesverbandes/des Deutschen Bridgeverbandes eingelegt werden (siehe Anhang zur Satzung). Die Berufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen beim Schieds- und Disziplinargericht des Landesverbandes/des deutschen Bridgeverbandes (DBV) mit einer Begründung eingegangen sein.

Kassenprüfer*innen (Amtszeit 3 Jahre, letzte Wahl 2022)

  • Ulla Ludwig
  • Maria Steinbach
  • Dr. Renate Willkomm ab 2023

Die Kassenprüfer*innen werden von der Hauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt und dürfen nur einmal wiedergewählt werden. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer*innen sind einzeln zu wählen und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein*e Kassenprüfer*in vorzeitig aus, so kann der/die andere Kassenprüfer*in eine*n Ersatzkassenprüfer*in bis zur nächsten Wahl benennen.